Am 10. März 2024 dürfen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren ihren Kirchenvorstand wählen. Die Stimmabgabe wird als allgemeine Briefwahl erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit in Wahllokalen oder online zu wählen.
Informationen zu der Wahl gibt es auf der eigens erstellten Website.
Die Wahl des Kirchenvorstands findet alle sechs Jahre statt. Das neue Kirchenvorstandsbildungsgesetz macht es möglich zunächst auch nur für drei Jahre zu kandidieren.Eine Mitgliedschaft naher Verwandter ist ebenso möglich wie das Mitwirken von Jugendlichen ab 16 Jahren.
Der Kirchenvorstand ist die gewählte Leitung der Kirche vor Ort. Die Aufgaben seiner Mitglieder sind vielfältig, sie sind etwa für den Gottesdienst und die Konfirmandenarbeit verantwortlich, ebenso wie für die Bereiche Finanzen, Gebäude und Personal. Inhaltlich ist die Frage, wie Kirche in Zukunft aussieht besonders spannend.
Wer sich für ein Amt im Kirchenvorstand interessiert findet Antworten auf seine Fragen bei den aktuellen Vorstandsmitgliedern.
Kontaktinformationen gibt es auf den Seiten der Kirchengemeinde Lemförde und der Kirchengemeinde Burlage.